Wasser- und Bodenverband "Nuthe - Nieplitz"

Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz

Welche Maßnahmen zählen zur Gewässerunterhaltung?

Die dauerhafte Gewährleistung der Funktion der Gewässer erfordert folgende Unterhaltungsleistungen durch den Wasser- und Bodenverband Nuthe Nieplitz:

1. Freihalten, Reinigen und Räumen des Gewässerbettes (Erhalt des Profils):

  • Entfernen des Krautwuchses

  • Beräumung eingespülter Sedimente

  • Entschlammung

  • Beseitigung von Treibgut und Müll

2. Ufersicherung und Pflege des Gewässerrandstreifens:

(siehe auch: § 84 Besondere Pflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung, Gewässerrandstreifen
(zu §§ 38 und 41 des Wasserhaushaltsgesetzes)

  • Beseitigung von Ausspülungen und Abbrüchen

  • Faschinierungen, Befestigungen
  • Astungen und Holzungen

  • Neuanpflanzungen

3. Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen:

  • regelmäßige Kontrolle und Wartung

  • Konservierungsarbeiten, Reparaturen, Instandsetzungen, ggf. Erneuerungen

 

E-Mail
Anruf
Karte