Plan zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung
Unterhaltungsumfang
Der Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus den §§ 77 und 78 BbgWG ivm. § 39 WHG.
Dazu gehören zum Beispiel.:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen
Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer
standortgerechten Ufervegetation sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder
Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen
Bedürfnissen entspricht.
Gewässerunterhaltungsplan 2022 / 2023
Kartenteil Beelitz






Kartenteil Brück




Kartenteil Jüterbog






Kartenteil Luckenwalde




Kartenteil Ludwigsfelde



Kartenteil Niederer Fläming



Kartenteil Niedergörsdorf




Kartenteil Nuthe-Urstromtal Bereich Ruhlsdorf







Kartenteil Nuthe-Urstromtal Bereich Ruhlsdorf






Kartenteil Nuthetal





Kartenteil Potsdam



Kartenteil Teltow




Kartenteil Trebbin





Kartenteil Treuenbrietzen








