Plan zur Unterhaltung
Unterhaltungsumfang
Der Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus den §§ 77 und 78 BbgWG ivm. § 39 WHG.
Dazu gehören zum Beispiel.:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen
Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer
standortgerechten Ufervegetation sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder
Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen
Bedürfnissen entspricht.
Gewässerunterhaltungsplan 2023 / 2024
Kartenteil Beelitz
Kartenteil Brück
Kartenteil Jüterbog
Kartenteil Luckenwalde
Kartenteil Ludwigsfelde
Kartenteil Niederer Fläming
Kartenteil Niedergörsdorf
Kartenteil Nuthe-Urstromtal Bereich Ruhlsdorf
Kartenteil Nuthe-Urstromtal Bereich Jänickendorf
Kartenteil Nuthetal
Kartenteil Potsdam
Kartenteil Teltow
Kartenteil Trebbin
Kartenteil Treuenbrietzen